Hausordnung

Einleitung

Unsere Schule ist eine lebendige und weltoffene Schule. Diese Schulordnung dient dazu, die Rechte der Einzelnen zu schützen und die Pflichten aller zum Wohl der gesamten Schulgemeinschaft aufzuzeigen.

Alle am Schulleben Beteiligten begegnen einander mit Respekt und Toleranz, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion und anderweitigen Merkmalen. 

Wir verzichten auf jede Art von Gewalt in Wort, Schrift und Tat und lösen Konflikte friedlich. Ebenso erkennen wir an, dass gemäß § 44 Abs. 3 BrbgSchulG jede Schülerin und jeder Schüler sowie jede Lehrkraft das Recht auf einen ungestörten Unterricht hat. 

Das Hausrecht übt die Schulleitung aus.

 


Unterrichtszeiten:
1. Stunde8.00 Uhr bis 8.45Uhr
2. Stunde8.55 Uhr bis 9.40Uhr
3. Stunde10.00 Uhr bis 10.45Uhr
4. Stunde10.55 Uhr bis 11.40Uhr
5. Stunde11.50 Uhr bis 12.35Uhr
6. Stunde13.00 Uhr bis 13.45Uhr
7. Stunde13.50 Uhr bis 14.35Uhr
8. Stunde14.40 Uhr bis 15.25Uhr

 

  • Wir können ab 7.30 Uhr das Schulgelände (Schulhof 1) betreten und ab 7.45 Uhr die Unterrichtsräume aufsuchen. Bis 7.55 Uhr sind wir in unserem Raum und bereiten uns auf die Stunde vor.

  • Wenn wir zur 2. Stunde oder später zum Unterricht kommen, können wir frühestens mit dem Pausenzeichen in das Schulhaus. (Ausnahme: Wetterverhältnisse und Buskinder)

     


Verhalten im Unterricht
  • Generell halten wir uns an unsere erstellten Klassenregeln für das Lernen im Unterricht und das Verhalten in den Pausen.

  • Wir halten die Gesprächsregeln ein und respektieren die Meinung anderer.

  • Wir stören den Unterricht nicht und hindern niemanden am Lernen.

  • Mit den Schulmaterialien gehen wir sorgsam um. Besonders mit denen, die wir von der Schule ausgeliehen bekommen haben. Geliehenes Material muss pünktlich zurückgegeben und bei Beschädigung oder Verlust ersetzt werden.

  • Einrichtungsgegenstände sowie das Eigentum anderer Schülerinnen und Schüler werden von uns weder beschädigt noch beschmiert. 

  • Sollten unsere Lehrerinnen und Lehrer nicht zum Unterricht erscheinen, melden wir es im Sekretariat.

 

Verhalten auf dem Schulhof und im Schulgebäude
  • In der Regel verabschieden wir uns vor dem Schulgebäude von unseren Erziehungsberechtigten.

  • Das Schulgelände verlassen wir während der Schulzeit nicht, auch nicht in der Hofpause. 

  • In den kleinen Pausen bleiben wir im Klassenraum, frühstücken und bereiten uns auf die nächste Unterrichtsstunde vor.

  • In den großen Pausen gehen wir auf den Schulhof. Hier sind sämtliche Ballspiele nur mit Softbällen und auf den dafür ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Ebenso werfen wir nicht mit Gegenständen wie Sand, Eicheln, Schneebällen, Steinen oder Stöcken, denn hierdurch könnte jemand verletzt werden. 

  • Die Grünanlagen behandeln wir schonend, d.h. wir laufen nicht durch die Hecken.

  • Für Abfälle nutzen wir die geeigneten Behälter auf dem Hof und in den Räumen.

  • Damit wir uns wohlfühlen, halten alle die Toiletten sauber, nehmen kein Essen mit und verweilen dort nur so lange wie nötig.

  • Bei extremen Wetterbedingungen kann der Schulhof nicht betreten werden, dies wird durch ein „Abklingeln“ signalisiert. Die Pause wird dann in den Klassenräumen weitergeführt.

 
Verhalten nach dem Unterricht
  • Die Stühle stellen wir nach der letzten Unterrichtsstunde hoch und umherliegendes Papier entsorgen wir in den Papierkorb.

  • Nach Unterrichtsschluss gehen wir in den Hort oder verlassen leise und unverzüglich das Schulgelände.

  • Die Ausnahme bilden außerunterrichtliche Veranstaltungen.

  • Buskinder verlassen erst 5 Minuten vor Abfahrt des Busses das Schulgelände und gehen dann zur Bushaltestelle.

 

Fehlzeiten
  • Sollten wir fehlen, müssen diese Fehlzeiten von unseren Eltern oder Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Die Entschuldigung sollte den Grund für das Fehlen enthalten. In einzelnen Fällen behält sich die Schulleitung vor, ein ärztliches Attest zu verlangen.

  • Bei Krankheit müssen unsere Eltern die Schule unverzüglich über die Abwesenheit informieren und den voraussichtlichen Zeitraum angeben. Hierfür melden sie sich bis spätestens 7:30 Uhr über den Anrufbeantworter zur Krankmeldung im Sekretariat.

  • Die verpassten Unterrichtsinhalte und Aufgaben holen wir zu Hause nach. Hierbei liegt es in unserer Verantwortung, uns über verpasste Inhalte zu informieren und uns die dafür notwendigen Materialien zu besorgen.

  • Unentschuldigte Fehlzeiten können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen, die von der Schulleitung festgelegt werden. Diese können von einer Ermahnung bis hin zu Sanktionen wie dem Verweis reichen.

 


Allgemeine Regeln
  • Wir achten das Eigentum anderer und behandeln es sorgsam. Personen, die vorsätzlich Schäden verursachen, müssen den Schaden ersetzen.

  • Auf dem Schulgelände schieben wir unsere Fahrräder, stellen sie an den Fahrradständern ab, sichern sie und halten uns nicht weiter dort auf. Für Schäden sowie bei Diebstahl kann die Schule keine Haftung übernehmen. 

  • Während des Sport- und des Technikunterrichts nehmen wir Uhren und Schmuck ab.

  • Waffen, dazu gehören Schusswaffen wie zum Beispiel Soft-Air-, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, Hieb- und Stoßwaffen, Messer und andere gefährliche Gegenstände, wie zum Beispiel Baseballschläger, pyrotechnische Erzeugnisse und Laserpointer, haben in unserer Schule nichts zu suchen und können durch Kontrollen der Schultaschen oder anderer Behältnisse bei begründetem Verdacht von mindestens zwei Lehrkräften sichergestellt werden. Gleiches gilt auch für sämtliches verfassungswidriges Material, Drogen, Alkohol (auch alkoholfreies Bier), Energy Drinks, Zigaretten und Zündwaren.

  • Mobiltelefone, Smartwatches und andere elektronische Geräte werden vor dem Betreten des Schulgeländes von uns Schülern ausgeschaltet. Während des Unterrichts bleiben diese Geräte in unserer Schultasche und dürfen in der Regel nicht benutzt werden. Beim Verstoß gegen diese Regeln können wir uns das Gerät nach Unterrichtsende im Sekretariat abholen. 

  • Generell ist es sinnvoll, keine Wertgegenstände und technischen Geräte mit in unsere Schule zu nehmen, da für sie keine Haftung übernommen wird. 

  • Fundsachen übergeben wir den Lehrkräften. Wertgegenstände wie Schmuck, Uhren, Schlüssel bringen wir ins Sekretariat. Sie werden dort entsprechend der gesetzlichen Frist aufbewahrt. Die Schule übernimmt für verlorene Gegenstände keine Haftung.

  • Hunde warten außerhalb des Schulgeländes.

  • Auf dem Schulgelände ist Rauchen verboten.

  • Für die regelmäßige Einnahme von Medikamenten während der Schulzeit kann unsere Schule keine unmittelbare Verantwortung übernehmen. Alle Schülerinnen und Schüler sorgen deshalb bei attestierter Notwendigkeit, nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern selbst für die sichere Aufbewahrung und Einnahme der Medikamente.

 

Verhalten bei Gefahr
  • Bei Ertönen des Warnsignals (langer Alarmton) verlassen wir laut Fluchtplan geordnet und nach Anweisung der Lehrerin oder des Lehrers zügig das Schulgebäude und begeben uns auf den vorgegebenen Stellplatz auf dem Schulhof.

 

 



 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen an unserer Schule

Gemäß des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) sind an unserer Schule Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung eines respektvollen und sicheren Lernumfelds festgelegt. Diese Maßnahmen dienen dazu, das Wohlbefinden aller Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten und ein positives Lernklima zu fördern.

Wer gegen die Hausordnung verstößt, muss mit Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen rechnen (laut §§ 63, 64 des Brandenburgischen Schulgesetzes sowie der Verordnung über Konfliktschlichtung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen). 

 

Die aufgeführten Anlagen sind Bestandteil der Schulordnung.

 

Sollten einzelne Bestimmungen in dieser Schulordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Schulordnung unberücksichtigt. Die Grundschule „Herbert Tschäpe“ verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine für diese Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. 

 

(Beschluss: Schulkonferenz vom 29.04.2024)