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Krankmeldung und Beurlaubung

Die Krankmeldung Ihres Kindes ist unabdingbar! Gemeinsam wollen wir absichern, dass Ihr Kind mit Ihrem Wissen, dem Unterricht fernbleibt und nicht auf dem Schulweg zu Schaden gekommen ist. Die Krankmeldung kann wie folgt geschehen:

 

  1.  Bitte melden Sie Ihr Kind bis spätestens über den Schulmanager krank. Der Schulmanager steht Ihnen als Browser oder als App auf einem mobilen Endgerät Ihrer Wahl zur Verfügung.

     

  2. In Ausnahmefällen können Sie Ihr Kind außerdem telefonisch bis spätestens 07:30 Uhr krank melden. Hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit den Namen und der Klasse Ihres Kindes. (03379) 203429

     

  3. Ist ihr Kind länger als 3 Tage erkrankt, bitten die Lehrkräfte nach Absprache (Attestpflicht) um ein ärztliches Attest.

     

  4. Sportbefreiungen sind bitte an die Lehrkraft des Fachunterrichts zu richten. Längerfristige Sportbefreiungen sind nur durch ein ärztliches Attest wirksam.

     

  5. Nach der Gesundung Ihres Kindes, geben Sie Ihrem Kind bitte eine kurze schriftliche Information für die Lehrkraft mit, damit diese das Fehlen Ihres Kindes entschuldigen kann. Dazu können Sie die Funktion im Schulmanager nutzen, eine Entschuldigung direkt auszudrucken und zu unterschreiben.

 

Wollen Sie eine Beurlaubung beantragen, weil Sie einen nicht verschiebbaren Termin mit Ihrem Kind planen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

 

  1. Eine Lehrkraft des Landes Brandenburg ist nach dem Schulgesetz berechtigt, kurzfristiges Fehlen im Unterricht nach einer schriftlichen Information durch die Sorgeberechtigten bis zu drei Tage zu entschuldigen. Dieses kurzfristige Fehlen ist nicht krankheitsbedingt und kann mit der Funktion Beurlaubung im Schulmanager beantragt werden. Ausgeschlossen von einer Beurlaubung sind das frühere Verreisen in den Urlaub. Beurlaubungen, die direkt an die Ferien grenzen, sind unter Anführung eines triftigen Grundes bei der Schulleitung zu beantragen. Sonstige Beurlaubungen sind an die Klassenlehrkräfte zu richten. Beurlaubungen werden von der Schulleitung oder der Klassenlehrkraft genehmigt und gelten nach der Genehmigung als entschuldigt.